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ist eine Privatpraxis
Honorar
Ich stelle jegliche erbrachte Leistungen gemäß der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) in Rechnung.
So beträgt u.a. das Honorar für eine Sitzung (Dauer: 50 Minuten) in der Kurzzeittherapie 134,06 Euro (2 x GOP-Nr. 812a, Steigerungsfaktor 2,3).
Zusätzliche Leistungen z.B. für die Erhebung des aktuellen psychischen Befundes (GOP 801a = 33,52 Euro) stelle ich ebenso gemäß der GOP in Rechnung.
Je nach Kostenträger ergeben sich unterschiedliche Kostenübernahme-Möglichkeiten:
Beihilfe & Heilfürsorge
Die Heilfürsorge und die Beihilfe übernehmen die Behandlungskosten gemäß der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) in der Regel vollständig.
Jegliche Honorare stelle ich Ihnen persönlich in Rechnung. Sie können dann eine Kostenerstattung bei der Heilfürsorge bzw. der Beihilfe erwirken.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten gemäß der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP), soweit wie dies in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Jegliche Honorare stelle ich Ihnen persönlich in Rechnung. Sie können dann eine Kostenerstattung bei Ihrer Privaten Krankenversicherung erwirken.
Selbstzahlung
Sie können das Honorar selbstverständlich auch selbst bezahlen.
Das hat den Vorteil, dass niemand von Ihrer Psychotherapie erfährt, dem sie es nicht erzählen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Übernahme der Kosten für eine Verhaltenstherapie im Kostenerstattungsverfahren als Einzelfallentscheid möglich.
Den Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens erkläre ich Ihnen im Folgenden:
Ablauf des Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Krankenversicherte
Zu Beginn vereinbaren Sie bitte einen Erstgesprächstermin mit mir, um festzustellen, ob eine ambulante Verhaltenstherapie in Ihrer aktuellen Lebenslage passend ist und ob und wie ich Ihnen dabei helfen kann, wieder glücklich und zufrieden zu leben. Dieser Erstgesprächstermin ist gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Höhe von 134,06 Euro selbst zu zahlen. Das Gespräch wird dann aber nicht nur die üblichen 50 Minuten dauern, sondern ich gebe ich Ihnen 75 Minuten Zeit, um in Ruhe mit mir Ihr Anliegen zu besprechen. Es entstehen dann keine weiteren Folgekosten mehr für Sie. Sie erhalten nach dem Erstgespräch eine sogenannte „Notwendigkeitsbescheinigung“, die besagt, dass eine ambulante Psychotherapie nötig und bei mir in der Praxis möglich ist.
Ich empfehle dann den kompetenten und zuverlässigen Service TEPAVI zu nutzen, der fürsorglich mit Ihnen zusammen das Antragsverfahren für die weitere Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse durchführt. Die Kosten für die Dienstleistung durch TEPAVI übernehme ich vollständig. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von mir einen Referenzcode für TEPAVI, mit dem Sie sich dann dort melden können. www.tepavi.de
Nach Bewilligung der Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse können wir die psychotherapeutische Behandlung fortsetzen. Ich rechne dann jegliche Kosten gemäß dem kassenärztlichen Gebührenkatalog „EBM“ direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, so dass Ihnen keine weiteren Kosten und Mühen entstehen.